Beschreibung

 

Immobilienbewertung

Gutachten

In einem Wertermittlungsgutachten wird in der Regel der Verkehrswert (Marktwert) bestimmt. Nach § 194 BauGB lautet die Definition des Verkehrswertes: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen

Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."


Wertermittlungen

Anstelle eines ausführlichen Gutachtens können auch Wertermittlungen unterschiedlichen Umfangs erstellt werden. Der Umfang der Wertermittlung richtet sich nach dem Verwendungszweck und wir im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Bestehen Zweifel an einem schon bestehenden Gutachten kann vor der Erstellung eines Gegengutachtens eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden.Auch Aktualisierungen schon vorhandener Gutachten sind möglich.

 

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Kontaktdaten

Austermann Immobilienbewertung

Frau Corinna Austermann

Immobilienbewertung-Wertermittlung-Gutachten-Beratung bei Kauf-Verkauf-Erbe etc.